Miet-, Wohn- und Nutzflächen sind die Grundlage von Preisvereinbarungen bei Kauf und Miete von Immobilien. Die Flächen bilden eine wichtige Größe des Preisvergleiches bei Kauf und Verkauf und und sind eine Grundlage bei der Nebenkostenabrechnung. Oft sind die Flächen auch Basis der Verhandlungen über eine Änderung des Mietzinses. Gleichwohl liegen in vielen Fällen nur Schätzungen oder nicht prüfbare "ca. -Angaben" vor.
Sind keine Berechnungen vorhanden oder Flächenangaben strittig, führt ein prüfbares Aufmaß mit Berechnung nach den einschlägigen Vorschriften und Richtlinien zu einer fundierten Grundlage. Dabei werden die im Einzelfall maßgebenden Vorschriften und Richtlinien (MF-G, WoFlV, DIN 277, II. BV, ehem. DIN 283) wie auch ggf. abweichende vertragliche Regelungen zur Berechnung angewendet.
Regelmäßig erfolgt ein Aufmaß
(Laser-Meßtechnik, Totalstation) sowie eine prüfbare Dokumentation
der Ergebnisse mit Berechnung. Falls erforderlich und gewünscht werden
die einschlägigen, angewandten Vorschriften unter Bezug auf die einschlägige
Rechtsprechung erläutert.