Investitionsberatung

Zum Wert von Immobilien kann in unterschiedlichen Formen beraten werden. Das Spektrum reicht vom Beratungsgespräch über die Beratung zu Fremdgutachten bis zum umfassenden Gutachten.

Wichtig ist es zunächst die wertbeeinflussenden Qualitätskomponenten eines Grundstückes zu erkennen. Dies bezieht sich sowohl auf die künftigen Entwicklungspotentiale als auch die Entwicklungsrisiken von Grundstücken. In der anschließenden Bewertung wird die erkannte Qualität dann quantifiziert.

Im Falle einer anstehenden Entscheidung über Immobilieninvestitionen kann kurzfristig eine sachverständige Einschätzung über die Angemessenheit des im Raume stehenden Preises weiterhelfen. Dabei muß oft auf eine umfassende Recherche und ein vollständiges Gutachten wegen Zeitdruck verzichtet werden. Nach Objektbesichtigung und Durchsicht der greifbaren Unterlagen zum Grundstück empfiehlt es sich  aus sachverständiger Erfahrung  in vielen Fällen bezüglich einzelner, objektspezifischer Qualitätsfaktoren (z. B. Planungsrecht, Mietverträge, Baulasten, Objektqualität ...) weiter zu recherchieren. Eventuell empfiehlt es sich für den Käufer oder auch den Verkäufer bezüglich unsicherer, noch ungeprüfter Qualitätsfaktoren Sicherungsinstrumente einzusetzen, welche die erwartete Qualität der Immobilie zur Investitionsgrundlage machen.

Diese Hinweise auf vordringlich wichtige, weitere Recherchen zum Grundstück, eventuell auch Hinweise zum vertraglichen Ausschluß von Risiken können neben einer Aussage zur Angemessenheit einer Preisvorstellung Teile einer sachverständigen Beratung im Vorfeld eines Kaufes oder Verkaufes sein. Der Umfang der Beratung wird mit den Kunden und Auftraggebern laufend abgestimmt. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand.

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