Bewertung grundstücksbezogener Rechte

Eine Bewertung grundstücksbezogener Rechte wird, wenn sie nicht im Rahmen einer Grundstücksbewertung erfolgt, im Vorfeld der Löschung oder Begründung erforderlich.

Zu den grundstücksbezogenen Rechten zählen

Man unterscheidet herrschendes Gundstück und dienendes Grundstück, bzw. Belastung und Vorteil. Der Vorteil aus dem Recht entspricht in der Regel nicht dem dagegenstehenden Nachteil. Deshalb wird diesbezüglich in der Bewertung unterschieden. Die Bewertung erfolgt i.d.R. auf Grundlage der maßgebenden vertraglichen Regelungen (Studium der Grundakten bzw. der Baulasterklärung).

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