Bewertung
grundstücksbezogener Rechte
Eine Bewertung grundstücksbezogener
Rechte wird, wenn sie nicht im Rahmen einer Grundstücksbewertung erfolgt,
im Vorfeld der Löschung oder Begründung erforderlich.
Zu den grundstücksbezogenen Rechten
zählen
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Wohnrechte
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Nießbrauch
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Erbbaurechte
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Reallasten (Leibrenten u.a.)
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Baulasten
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Konkurrenzschutz
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Wegerechte
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Leitungsrechte
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Benutzungsrechte
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...
Man unterscheidet herrschendes Gundstück
und dienendes Grundstück, bzw. Belastung und Vorteil. Der Vorteil
aus dem Recht entspricht in der Regel nicht dem dagegenstehenden Nachteil.
Deshalb wird diesbezüglich in der Bewertung unterschieden. Die Bewertung
erfolgt i.d.R. auf Grundlage der maßgebenden vertraglichen Regelungen
(Studium der Grundakten bzw. der Baulasterklärung).
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