Baulandumlegung

Die Baulandumlegung kann als freiwilliges oder hoheitliches Instrument der Bodenordnung die Baulandbereitstellung und Neuordnung fördern. Zur Umsetzbarkeit, der sachgerechten Ausführung  und der Durchführung der Bodenordnung wird beraten, und die Umsetzung umfassend vorbereitet. Dabei kann sowohl zu vermessungstechnischen Problemen als auch zu Bewertungsfragen Stellung genommen werden. Das Spektrum reicht von der einfachen privaten Grenzregelung über die private Umlegung bis zu hoheitlichen Umlegung nach den §§ 45 ff des Baugesetzbuches (BauGB).
 
 

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