Die Baulandumlegung kann als freiwilliges
oder hoheitliches Instrument der Bodenordnung die Baulandbereitstellung
und Neuordnung fördern. Zur Umsetzbarkeit, der sachgerechten Ausführung
und der Durchführung der Bodenordnung wird beraten, und die Umsetzung
umfassend vorbereitet. Dabei kann sowohl zu vermessungstechnischen Problemen
als auch zu Bewertungsfragen Stellung genommen werden. Das Spektrum reicht
von der einfachen privaten Grenzregelung über die private Umlegung
bis zu hoheitlichen Umlegung nach den §§ 45 ff des Baugesetzbuches
(BauGB).