Verkehrswert

Der Verkehrswert wird in § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) gesetzlich definiert:

"Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Nach seiner Definition ist der Verkehrswert hervorragend geeignet, um als ausgleichender Wert zwischen Käufer- und Verkäuferinteresse eingesetzt zu werden. Der einzelne Grundstückspreis wird zwischen Käufer und Verkäufer individuell verhandelt. Der schließlich ausgehandelte Preis weicht deshalb regelmäßig mehr oder weniger stark vom Wert ab. Er ist das Ergebnis subjektiver Abwägungen. Der Verkehrswert ist der durchschnittliche Marktwert.

Im Verkaufs- oder Kauffall dominieren meist individuelle Gründe die Entscheidung. Entscheidungen in Investitionsfragen können sachverständig gestützt werden, wenn der im Raume stehende Preis in Beziehung zu den sonst üblichen Preisen oder einer Preisspanne gesetzt wird. Dies kann durch ein umfassend recherchiertes Gutachten über den Verkehrswert oder aber auch durch eine sachverständige Beratung erfolgen.