Grundstücksbewertung

Zielgröße eines Wertgutachtens ist zumeist der Verkehrswert - der durchschnittliche Marktwert - einer Immobilie. In einem Gutachten wird der Wert einer Immobilie umfassend ergründet. Jedes Grundstück ist naturgemäß einzigartig. Ich lege deshalb Wert.auf die zutreffende Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Besonderheiten eines Grundstückes. Weiter kann die Bewertung nach besonderen Auflagen der Auftraggeber erfolgen, z.B. anzunehmendes Wohnrecht, Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung von Investitionen u.a..

Die Bewertung erfolgt nach Recherche zu den rechtlichen Gegebenheiten wie z.B. Grundbuch, Grundakte, Mietverhältnissen, Planungsrecht, Baulastenverzeichnis, Liegenschaftskataster, Bauakte und eingehender Besichtigung des Grundstückes und des Gebäudes. Dabei wird auch der Instandhaltungs- und Modernisierungszustand des Gebäudes aufgenommen. Im schriftlichen Gutachten wird dann der Wert umfassend und objektspezifisch ergründet. Regelmäßig  wende ich in der Bewertung abhängig vom Objektcharakter zwei der gebräuchlichen Wertermittlungsverfahren  - Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren und Sachwertverfahren - an.
 
 

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