Zielgröße eines Wertgutachtens ist zumeist der Verkehrswert - der durchschnittliche Marktwert - einer Immobilie. In einem Gutachten wird der Wert einer Immobilie umfassend ergründet. Jedes Grundstück ist naturgemäß einzigartig. Ich lege deshalb Wert.auf die zutreffende Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Besonderheiten eines Grundstückes. Weiter kann die Bewertung nach besonderen Auflagen der Auftraggeber erfolgen, z.B. anzunehmendes Wohnrecht, Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung von Investitionen u.a..
Die Bewertung erfolgt nach Recherche zu
den rechtlichen Gegebenheiten wie z.B. Grundbuch, Grundakte, Mietverhältnissen,
Planungsrecht, Baulastenverzeichnis, Liegenschaftskataster, Bauakte und
eingehender Besichtigung des Grundstückes und des Gebäudes. Dabei
wird auch der Instandhaltungs- und Modernisierungszustand des Gebäudes
aufgenommen. Im schriftlichen Gutachten wird dann der Wert umfassend und
objektspezifisch ergründet. Regelmäßig wende ich
in der Bewertung abhängig vom Objektcharakter zwei der gebräuchlichen
Wertermittlungsverfahren - Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren
und Sachwertverfahren - an.